Wie funktioniert die Gewerbesteuer?

Gewerbesteuer sparen: So lässt sie sich senken, so funktioniert sie!

Die Gewerbesteuer gehört in der deutschen Steuergesetzgebung zu den größten unbekannten Faktoren bei der Gewinnermittlung und zeigt sich insbesondere in Gründungskonzepten als großer Unsicherheitsfaktor. Zudem besteht um die Gewerbesteuer sehr viel Verwirrung, da der Gesetzgeber hier unterschiedliche Fälle, Freibeträge und Berechnungen vorgesehen hat.

Bereits die Standortwahl hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer, denn zusätzlich zu einem bundesweit einheitlichen Modifikator können die Kommunen Hebesätze veranschlagen, die je nach Ort sehr unterschiedlich ausfallen können.

Unternehmen, die nicht zwingend auf einen bestimmten Standort gebunden sind, haben hier die Möglichkeit, durch Recherche von Kommunen mit niedrigen Hebesätzen und eine dortige Unternehmensgründung bares Geld zu sparen: Beispielsweise hat die Stadt Cottbus einen Gewerbesteuerhebesatz von 400%, das Dorf Dierfeld hingegen erhebt ganze 900 Prozent. (Siehe Tabelle unten.)

Wer muss wie viel Gewerbesteuer zahlen?

Zur Zahlung von Gewerbesteuer sind grundsätzlich alle Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften verpflichtet, land- und fortwirtschaftliche Betriebe werden zur Gewerbesteuerzahlung verpflichtet, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder ihr Umsatz aus gewerblichen Dienstleistungen mehr als 5.000 Euro jährlich beträgt. Ausgenommen von der Gewerbesteuer sind Freiberufler sowie Land- und Forstwirte, die nicht unter die vorstehend genannte Gruppe fallen.

Berechnet wird die Gewerbesteuer grundsätzlich aus dem Gewinn des Unternehmens, der um Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert und auf volle 100 Euro gerundet wird. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie OHGs und KGs wird erst ab einem Ertrag von 24.500 Euro Gewerbesteuer fällig, bei anderen Rechtsformen liegt der Freibetrag bei nur 3.900 Euro. GmbHs haben keinen Freibetrag.

Der Gewerbeertrag wird nun um den Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt und anschließend mit der bundeseinheitlichen Messzahl von 0,035, also 3,5 Prozent, multipliziert. Dieses Zwischenergebnis wird nun mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert und ergibt so die zu entrichtende Gewerbesteuer.

Als Rechenbeispiel sei ein Unternehmen mit einem Ertrag von 124.500 Euro in Hamburg genannt: abzüglich des Freibetrags von 24.500 Euro ergibt sich so ein Ertrag von 100.000 Euro. Nach Multiplikation mit dem bundeseinheitlichen Faktor von 3,5 Prozent ergibt sich so die Summe von 3.500 Euro. Diese wird mit dem Hamburger Hebesatz von 470 Prozent multipliziert, als Endergebnis ergibt sich eine Gewerbesteuer von 16.500 Euro.

Zum Vergleich:

dasselbe Unternehmen hätte an einem Standort mit nur 350 Prozent Hebesatz lediglich 6.500 Euro Gewerbesteuer entrichtet, also 10.000 Euro weniger!

Quelle: Veröffentlicht am 10. Mai 2011 in der Kategorie Recht & Gesetze von anwalt.de

Gewerbesteuer sparen

Gewerbesteuerhebesätze im bundesweiten Vergleich

Stadt / Gemeinde Gewerbesteuerhebesatz
aavy Business Center "Palais & Park" 350%
Cottbus 400%
Berlin 420%
Potsdam 450%
Dresden 450%
Leipzig 460%
Frankfurt a. Main 460%
München 490%
Bottrop 490%
Wuppertal 490%
Bochum 495%
Duisburg 510%
Recklinghausen 510%
Marl 530%
Oberhausen 550%
Wettlingen 600%
Dierfeld 900%

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Unternehmenssitz
Kurfürstendamm 193 e, 10707 Berlin
Geschäftsführer
René Schumann
Rechtsform
Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht
Stammkapital
105.000,00 Euro
Handelsregister
HRB 143213 B beim AG Berlin-Charlottenburg
Steuernummer
27 / 030 / 33621 Finanzamt für Körperschaften I.
Umsatzsteuer-Identnummer
DE273995267
EORI Nr.
DE967893045225166
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Vermittlung, Vermietung, Verwaltung & Handel von Immobilien
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